
Von einem Irrtum über den Kausalverlauf spricht man, wenn durch die Tathandlung zwar das richtige Objekt/Opfer getroffen wird und auch der vorgesehene Erfolg eintritt, der Täter sich aber den Kausalverlauf anders vorgestellt hat. Nach h.M. ist ein Irrtum über den Kausalverlauf dann unwesentlich, so dass der Vorsatz nicht entfällt, wenn sich die...
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